Bei der Planung von Sanitäranlagen ist die Betrachtung der Wasserhygiene inzwischen zu einem sehr wichtigem Bestandteil geworden.
Nicht nur die aktuelle Gesetzeslage, sondern auch die Ansprüche bzw. Gesundheit der Nutzer, erfordern den Einsatz von Sanitäranlagen mit einer maximalen Wasserhygiene.
Dünne Rohrleitungen mit geringem Wasserinhalt sind dabei genauso wichtig wie der Einsatz von wasserhygienisch, vorteilhaften Frischwassererwärmern.
Die dezentrale Versorgung einzelner Einheiten mit Warmwasser ermöglicht einen wirtschaftlichen Betrieb ohne Anforderungen aus der Legionellenverordnung. Hierbei bekommt der Einsatz sogenannter Wohnungsstationen immer mehr Gewicht. Es kann so auch in Nichtwohngebäuden eine Warmwasserversorgung aufgebaut werden, die nur in den Nutzungszeiten betrieben wird. Dies ist bei einer zentralen Anlage aufgrund des DVGW Arbeitsblattes W551 nicht möglich. Für Schulen, Kindergärten und Sportstätten ist der Einsatz dezentraler Warmwassererwärmer ebenfalls an zu streben.
Beispiel für eine dezentrale Heizungs - und Warmwasserversorgung mit Wohnungsstationen in einem Mehrfamilienhaus.
Quelle: Fa. Kamo Frischwassertechnik
Eine optimierte Wasserhygiene und niedrige Rücklauftemperaturen werden mit diesem System erreicht.
Fernwärmeanlagen oder auch Brennwertkessel können mit derartigen Anlagen in einem optimierten Bereich betrieben werden.
Keine Prüfpflicht nach Legionellenverordnung (DVGW Arbeitsblatt W551)