| Eine Energieberatung liefert
eine produktunabhängige Beratungsmöglichkeit für
folgende Themenbereiche
Haustechnikanlage (Heizung, Lüftung, regenerative Energieträger....)
Gebäudehülle (Außenwanddämmung, Dachdämmung,
Fenstersanierung...)
Unser Büro ist in der Beraterliste des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingetragen und somit
berechtigt, Energieberatungen nach dem staatlichen Förderprogramm
des BAFA durchzuführen. Ebenso sind wir berechtigt den
Energiepass nach DENA für Gebäude zu erstellen.
Nachweise für das KfW Förderprogramm können
von uns erstellt werden.
Seit den geänderten Förderbedingungen für
Energieberatungen ist die Abwicklung einer Energieberatung
nach den Bedingungen der BAFA weniger interessant geworden.
Unser Büro bietet geförderte und nicht geförderte
Energieberatungen an.
Energieberatungen nach dem Förderprogramm des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Eine Energieberatung nach dem Förderprogramm kommt für
Ein- und Mehrfamilienhäuser und auch größere
Wohnanlagen in Betracht, deren Baugenehmigung vor 1.1.1984
(neue Bundesländer 1.1.1989) erfolgte.
Jüngere Objekte werden nicht staatlich gefördert.
Bei Bedarf können wir selbstverständlich auch für
Gebäude, die nach 1984 genehmigt wurden, spezielle Beratungsangebote
ohne Förderung abgeben.
Die Förderhöhe der BAFA beträgt derzeit für
das Ein- und Zweifamilienhaus 175 €, ab 3 Wohneinheiten
wird ein Zuschuss von 250 € gewährt.
Aufgrund der derzeit geringen Förderhöhen muss im
Einzelfall geprüft werden ob der Zuschuss Sinn macht
oder ob eine Beratung ohne Zuschuss nicht den gleichen Zweck
erfüllen kann. |